Informationen für Schulen, Hochschule und Kultur zum Corona-Virus

Freitag, 13. März 2020 11.34 Uhr

Ab MONTAG, 16. März ist der Schulunterricht in allen Schulen im Land ausgesetzt.

Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Weitere aktuelle Infos zum Thema erhalten Sie auf der Seite des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Aktuelles/_documents/corona_schule.html

Bürgertelefon für Gesundheitsfragen (Coronavirus): 030/346465100

Notfallnummer der GS Langballig: 0163-7957575

Verhaltenstipps zum Corona­­­­virus

In Deutschland haben sich mehrere Menschen mit dem Coronavirus angesteckt. Das Gesundheitsministerium informiert regelmäßig über neue Entwicklungen.

Was wir über das Virus wissen

SARS-CoV-2 kann bei Infizierten die Krankheit COVID-19 (Corona-Virus-Disease 2019) auslösen, die zu grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen kann, einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten verläuft die Erkrankung schwerer und führt zu Atemproblemen und Lungenentzündungen. Bislang starben vor allem ältere Patienten, oder solche, die zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.

Das Virus verbreitet sich wahrscheinlich per Tröpfcheninfektion, das bedeutet, dass es beim Husten oder Niesen in die Atemluft gelangt. Wissenschaftler vermuten außerdem, dass es von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit bis zu zwei Wochen dauert. In diesem Zeitraum können Infizierte weitere Menschen anstecken.

Auf Hygiene achten

Angesichts der aktuellen Entwicklung in Europa steige auch in Schleswig-Holstein die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitsfälle auftreten, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg in Kiel. Jeder könne durch persönliche Schutzvorkehrungen dafür sorgen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Grippewelle – empfiehlt das Gesundheitsministerium:

  • sich regelmäßig gründlich die Hände zu waschen,
  • sich nicht ins Gesicht zu fassen,
  • nur in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge zu husten oder zu niesen und
  • grundsätzlich Abstand zu kranken Personen zu halten

Wichtige Telefonnummern

>> Im Verdachtsfall, d.h. zur Klärung einer möglichen Erkrankung, unbedingt den eigenen Hausarzt oder bei der Ärzte-Hotline Tel. 116 117 (rund um die Uhr) anrufen. Bitte gehen Sie bei einem Verdacht nicht direkt zum Arzt oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses, sondern melden Sie sich telefonisch und lassen Sie sich beraten!

>> Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus eingerichtet: Tel. 030 – 346 465 100

>> Das Bundesministerium für Gesundheit Schleswig-Holstein hat eine Hotline zum Coronavirus eingerichtet: Tel. 0461 – 79 70 00 01 (spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Fragestellungen)

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

>> Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein https://schleswig-holstein.de/coronavirus

>> Häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2 (Robert-Koch-Institut) und den Risikogebieten auf www.rki.de

>> Hygiene-Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de