Schuljahr 2021/2022 Zusammenfassung

  • Das Schuljahr 2021/22 startet im echten Regelbetrieb – das Kohortenprinzip ist also aufgehoben. 
  • Den Umgang mit Krankheits- und Erkältungsanzeichen entnehmen Sie/Ihr bitte dem beigefügten Schnupfenplan.
  • In das Schuljahr wird auch unter Beibehaltung der verpflichtenden Testungen per Antigen-Schnelltest zweimal wöchentlich gestartet werden. Es wird auch weiterhin eine Testung im häuslichen Umfeld möglich sein.
  • Geimpfte und Genesene müssen keinen Testnachweis erbringen.
  • Auch für Eltern und Angehörige gilt die Testpflicht. Ein Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein. Geimpfte und Genesene brauchen kein negatives Testergebnis, um das Schulgelände betreten zu dürfen. 
  • In das Schuljahr wird zunächst mit Mund-Nasen-Bedeckungspflicht (medizinische Maske) gestartet, um den Einfluss der Delta-Variante und der Reiserückkehrer beobachten zu können. Die bisherigen Ausnahmen gelten weiter fort. Vereinfacht gilt: In Innenräumen muss eine Maske getragen werden, im Freien nicht. Wenn keine Maske getragen wird, soll, wenn möglich, Abstand gehalten werden.

Im Einzelnen bedeutet das:

  • Auf dem Schulhof und im Freien muss keine MNB getragen werden. Das gilt unabhängig von Klassenverband.
  • Im Schulgebäude wird grundsätzlich eine MNB getragen.
    • Ausnahmen: mündliche Vorträge (für den Vortragenden), wenn 1,5 Meter Abstand gehalten wird
    • beim Sport.
    • In der Mensa kann die MNB bei 1,5 Meter Abstand abgenommen werden.
    • Für an Schulen tätige Personen entfällt die MNB-Pflicht, wenn sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
    • Eine Ausnahme durch die Lehrkraft mit Zustimmung der Schulleitung ist in bestimmten Unterrichtseinheiten möglich (z. B. Musikunterricht, Sprachbildung und -entwicklung in der Grundschule und in den Förderzentren, Darstellendes Spiel).
    • Auch bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (z. B. Lernen am anderen Ort) gilt eine MNB-Pflicht in Innenräumen, es sei denn, es wird Sport getrieben. Im Freien muss keine MNB getragen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen eingehalten wird, die nicht an der schulischen Veranstaltung teilnehmen. Sollte aber der besuchte Veranstaltungsort (z. B. Theater, Schwimmbad) eine strengere Maskenregel haben, muss diese eingehalten werden.
  • Auf dem Schulweg muss nur eine Maske getragen werden, wenn man sich in Innenräumen oder in Fahrzeugen aufhält (es sei denn, man ist dort allein oder zusammen mit Angehörigen des eigenen Haushalts).
  • Die Gesundheitsämter können unter bestimmten Voraussetzungen (Härtefall; klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen) Ausnahmen von der MNB-Pflicht anordnen.